Klaus Mertes SJ Kolumne

HIER SCHREIBT KLAUS MERTES

Ende des Geeieres?

Woran die Debatte über Schmerzensgeldzahlungen für Missbrauchsopfer krankt

Seit mehr als einem Jahrzehnts und vielen Ankündigungen seitens der Kirche gibt es immer noch keine Lösung in Sachen Schmerzensgeldzahlungen für Missbrauchsopfer. Klaus Mertes macht deutlich, woran die Debatte seit Jahren krankt.

Schon im Frühjahr 2010 war es die Angst vor möglichen Schmerzensgeldzahlung, die bei den Verantwortlichen in Diözesen und Orden die Runde machte. Doch diese Angst hatte nicht ernsthaft der Grund dafür sein können, im Schweigen und Verschweigen über Missbrauch zu verharren. Es kam, wie zu erwarten, mit dem Öffentlich-Werden von Missbrauch auch zu Schmerzensgeldforderungen an die Institutionen. Die Jesuiten in Deutschland entschieden sich im Sommer 2010 gegen den Widerstand der Bischöfe für den pauschalen Betrag von 5000.- €. Ein paar Monate später schloss sich die Bischofskonferenz dann doch an: Höchstbetrag 5000.- €, im Fall der Fälle auch Abstufungen nach unten.

Dann wurde im Herbst 2018 die MHG-Studie veröffentlicht. Die Autoren empfahlen, das Zahlungssystem noch einmal zu überprüfen: „Auch wenn eine monetäre Gegenrechnung niemals das erlittene Leid aufwiegen kann und es demzufolge eine angemessene Summe nicht gibt, ist die bisherige Praxis der Kirche hinsichtlich der Höhe der von ihr so genannten Anerkennung doch zu diskutieren.“

Bald darauf standen Beträge in sechsstelliger Höhe im Raum, von den Bischöfen monatelang unwidersprochen. Im Gegenteil: Einige Äußerungen von Bischöfen erweckten den Eindruck, dass die Kirche nun in der Schmerzensgeldfrage „voranschreiten“ wolle (Kardinal Marx), da die Schmerzensgelder, die im staatlichen Rechtssystem vorgesehen sind, ohnehin beschämend niedrig seien.

Das Ergebnis der Debatten und Beratungen war dann ein neues System von Anerkennungszahlungen bis zu einer maximalen Höhe von 50.000 €, an dem die Kirche – wie ich meine: aus guten Gründen – bis heute trotz Unzufriedenheit von Betroffenen festhält.

Möglicher Präzendenzfall

Doch nun kommt Bewegung in die Angelegenheit. Am 5.12.2022 entschied Kardinal Woelki, im Falle eines Schmerzensgeldprozesses gegen das Erzbistum den Antrag auf Verjährung zurückzunehmen. Der Betroffene – er wurde in den 70er Jahren mehr als 320-mal von einem Priester missbraucht, der Täter konnte dennoch viele Jahre lang weiter als Seelsorger arbeiten – verlangt 725.000 € Schmerzensgeld sowie 80.000 € für mögliche künftige Schäden.

Nun hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Köln als Vergleich einen unteren sechsstelligen Betrag vorgeschlagen. Die Erzdiözese signalisierte Gesprächsbereitschaft. Der Anwalt des Betroffen hingegen besteht darauf, dass das Erzbistum per Vergleich den Gesamtwert von 805.000 € zusagt. „Dann geht das Erzbistum noch als Siegerin hervor.“ Im anderen Falle würde der Kläger auf einem Urteil bestehen. Dann wäre ein Präzedenzfall gegeben. Schon befürchten erste Kommentare in diesem Fall einen Bankrott der ärmeren Bistümer für vergleichbare Fälle.

Die Lockung mit der Aussicht, „als Siegerin“ aus dem Prozess hervorzugehen, ist vergiftet. Worin könnte dieser „Sieg“ bestehen? In der Öffentlichkeit gut dazu stehen? Dann ist wieder das öffentliche Ansehen der Institution im Fokus der Aufmerksamkeit.

Oder bestünde der Sieg darin, dass ein Urteil und damit ein Präzedenzfall vermieden würde? Dann ginge es also doch um das Schmerzensgeld nur für die eine betroffene Person, nicht aber für alle anderen? Das entspricht aber nicht einmal der Intention der klagenden Person, die ja nach eigener Aussage nicht nur für sich selbst kämpft.

Woran das System krankt

Der Vorgang macht deutlich, woran die ganze Schmerzensgeld- und Anerkennungs-Zahlungsdebatte seit 2010 krankt: Solche Zahlungen können ihrem Wesen nach nicht zwischen Betroffenen und Institution ausgehandelt werden. Es bedarf dazu einer unabhängigen dritten, also staatlichen Instanz. Sobald aber diese entscheidet, hat die Entscheidung auch Folgen für alle Institutionen, auch die nicht-kirchlichen Institutionen, denen Amtsversagen im Zusammenhang von Missbrauch Schutzbedürftiger vorgeworfen wird oder in Zukunft vorgeworfen werden kann. Aus diesem Grund hat sich die Politik viele Jahre lang zu dem Thema einen schlanken Fuß gemacht und stattdessen Diözesen, Orden und UBSKM werkeln lassen.

Der Kölner Prozess könnte nun der Anfang vom Ende dieses Geeieres sein.


Klaus Mertes

Als Klaus Mertes, geb. 1954, noch nicht wusste, dass er eines Tages Jesuit, Lehrer und Kollegsdirektor werden sollte, hatte er eigentlich zwei Berufswünsche: Entweder in die Politik gehen und Reden halten, oder an die Oper gehen und als Tristan in Isoldes Armen sterben. Rückblickend lässt sich sagen: Als katholischer Priester kann man beides gut kombinieren: Öffentlich reden und öffentlich singen. Die Jugendlichen, die Eltern, die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen und alles, was so im Lebensraum Schule und Internat anfallen kann, halfen ihm, vor den großen Fragen nicht zurückzuschrecken und zugleich bei den Antworten nach Möglichkeit nicht abzuheben. Seit Sommer 2020 hat er den Schuldienst nun verlassen und ist seitdem vor allem publizistisch und seelsorglich in Berlin tätig.

Foto: Wolfgang Stahl

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