Mertes’ Meinung

Nicht Gott spielen

Warum wir unsere Würde nicht veräußern dürfen

Unter dem Titel „Die Entleerung des Autonomiebegriffs“ hat sich der Erlanger Professor für Menschenrechte Heiner Bielefeldt kritisch mit dem Karlsruher Urteil vom Februar 2020 über ärztliche Suizidbeihilfe auseinandergesetzt (STIMMEN DER ZEIT 8/2020).

Das Urteil beauftragt bekanntlich den Gesetzgeber, bei anstehenden gesetzlichen Regelungen von Suizidassistenz krankheits- oder altersbedingte Schranken „in jeder Phase des menschlichen Lebens“ nicht mehr zuzulassen. Bielefeldt entfaltet bei seiner Kritik – für mich überzeugend – den Begriff der „Unveräußerlichkeit“ der Menschenrechte.

Der Begriff kommt bezeichnenderweise im Text des Urteils an keiner Stelle vor. Er ergänzt nämlich den Begriff der „Unverletzlichkeit“: „Unverletzlich“ sind die Menschenrechte, weil sie nicht von außen verletzt werden dürfen, „unveräußerlich“ sind sie, weil sie auch von der Person selbst, die die Rechte trägt, nicht veräußert werden dürfen. Menschen haben auch sich selbst gegenüber Pflichten, nicht nur gegenüber anderen Menschen.

Am Montag nach dem Totensonntag, 23.11.2020, strahlte die ARD Ferdinand von Schirachs Entscheidungsspiel GOTT aus: Der kerngesunde pensionierte Architekt Richard Gärtner empfindet sein Leben nach dem langen Leiden und Tod seiner Frau als leer. Er möchte nicht so sterben müssen wie seine Frau. Er bittet seine Hausärztin um Beihilfe zum Suizid. Diese lehnt ab. Herr Gärtner tritt nun vor den Deutschen Ethikrat.

Eine Pro-und-Contra-Diskussion entsteht. Am Ende entscheidet das Publikum. Beihilfe ja oder nein? Im Internet sind inzwischen Landkarten mit Abstimmungsergebnissen zu besichtigen, alle mehrheitlich pro Beihilfe.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Abstimmung anders verlaufen wäre, wenn die Frage anders gestellt und die Sympathien mit den jeweiligen Disputantinnen und Disputanten anders inszeniert worden wären, als Ferdinand von Schirach es in GOTT tut.

Die Frage könnte z.B. lauten: Hat ein junger Mann, dessen Freundin ihn gerade verlassen hat, das Recht sich zu töten und dazu Beihilfe zu erwarten? Ja oder Nein? Und wenn nein – warum nicht? Eben weil auch ich selbst meine Würde nicht „veräußern“ darf wie alles andere, was an mir wertvoll sein mag.


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(ukrainisch Володимир Олександрович Зеленський; * 25. Januar 1978 in Krywyj Rih, Ukrainische SSR, Sowjetunion) ist seit Mai 2019 der Präsident der Ukraine.

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