Video-Interview mit Christoph Bals von GERMANWATCH
Das Bundesverfassungsgericht hat Ende April in einem wegweisenden Urteil das deutsche Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt. Aber auch andere Klagen, nicht zuletzt vor dem Europäischen Gerichtshof, sollen Druck auf die Politik machen: Der Klimaschutz soll beschleunigt und verstärkt werden. Das wirft Fragen auf: Stellen diese „Klimaklagen“ eine problematische Politisierung der Justiz dar? Oder hat die Politik durch eine unzureichende Klimapolitik ihre Pflicht zum Schutz von Freiheits- und Grundrechten vernachlässigt, sodass sie durch Gerichte wieder in die Pflicht genommen werden muss?
Fragen stellen sich auch, wenn Unternehmen verklagt werden, sogar über nationale Grenzen hinweg: So klagt der peruanische Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya vor dem Oberlandesgericht Hamm gegen den Konzern RWE. Dessen CO2-Emissionen hätten das Gletscherflut-Risiko in seiner Heimat mit versursacht und das Unternehmen solle daher Schutzmaßnahmen für seinen Ort unterstützen. Wie aber lässt sich aus Klimaschäden in Peru eine Unternehmenshaftung in Deutschland begründen? Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang kann ein einzelnes Unternehmen für die Schädigung des Klimas zur Verantwortung gezogen werden?
Im ersten Teil unserer 3-teiligen Video-Reihe „Das Klima wartet nicht – heute handeln für die Zukunft!“ sprechen wir mit Christoph Bals, dem Politischen Geschäftsführer der Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch über die Bedeutung von „Klimaklagen“ für einen wirksamen und gerechten Klimaschutz. Germanwatch hat die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützt, begleitet die Klage vor dem OLG Hamm und arbeitet auch sonst – neben anderen Formen der politischen Arbeit – mit dem Instrument der „Klimaklagen“.
Illustration © shutterstock.com